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28.5.1993: BVG-Urteil zum Paragrafen 218 |
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Das Bundesverfassungsgericht verkündete sein Urteil zum Paragrafen 218. Damit galt ab dem 16. Juni 1993 in ganz Deutschland ein restriktiveres Abtreibungsrecht. Die bisherige Indikationsregelung im Westen und die Fristenregelung ohne Beratung im Osten traten außer Kraft. Laut diesem Urteil waren Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten nach Beratung zwar straffrei, galten aber als rechtswidrig. Während der gesamten Schwangerschaft wurde ein Abbruch als Unrecht angesehen. Der Staat durfte aber auch bei Nichtvorliegen einer ärztlichen Indikation von Strafe absehen. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für nicht rechtmäßige Abbrüche waren verboten. Nach zahlreichen Protesten wurde der Paragraph 1995 modifiziert. |
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