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11.8.1922: Deutschlandlied wird Nationalhymne
Joseph Haydn komponierte zu Ehren des Habsburger Herrscherhauses das Kaiserquartett. Zu dieser Melodie dichtete 1841 August Heinrich Hoffmann, der sich nach seinem bei Braunschweig gelegenen Geburtsort mit dem Zunamen "von Fallersleben" schmückte, das "Lied der Deutschen".

Es geschah bei der Überfahrt zur damals noch britischen Insel Helgoland in der Deutschen Bucht, und der Fama nach schmerzte es den patriotischen Germanistikprofessor, dass zu Ehren anderer Völker Hymnen gespielt wurde, nicht aber zur Ehre der Deutschen. Die stolzen Verse wurden schnell populär, dem Dichter trugen sie das stattliche Honorar von vier Louisdor - also vier Goldstücke - ein.

Das "Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt (...)" wurde oft missverstanden als nationalistische Überheblichkeit. Vor allem in Verbindung zu jenem Raum, in dem nach der Meinung des Hoffmann von Fallersleben die Deutschen brüderlich zusammenhalten sollten: "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt (...)".

Dennoch bestimmte am 11. August, dem Verfassungstag des Jahres 1922, der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert das "Lied der Deutschen" zur Nationalhymne. Die Nationalsozialisten, die elf Jahre später die Macht ergriffen, verkürzten das "Lied der Deutschen" auf die erste Strophe und ergänzten es durch den Nazi-Kampfgesang "Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen (...)".

Als dann 1945 die Fahnen eingeholt und Deutschland zerbrochen war, gab es wichtigeres als die Suche nach einer Hymne. Der Kampf ums tägliche Brot, die Sorge um ein Dach über dem Kopf, um einen Arbeitsplatz, beherrschte das Denken der Menschen. Das Gefühl der Schuld und der Scham über die Verbrechen der Nationalsozialisten verbot jeden nationalen Pathos. Doch mit dem Wiederaufbau und den sich langsam bildenden staatlichen Strukturen begann auch die Diskussion über eine Hymne als gemeinsames Bekenntnis.

In der werdenden Bundesrepublik versuchte Bundespräsident Theodor Heuss neue Wege zu gehen, bat Komponisten und Dichter um Vorlagen. Doch obwohl eine Fülle von Versen und Melodien sich über das Bundespräsidialamt ergossen, in der Öffentlichkeit und bei den anderen politisch Handelnden hielt man wenig davon.

Den Ausschlag gab schließlich ein Sportwettkampf in Schweden. Als dort im August 1951 deutsche Leichtathleten siegten, intonierte das schwedische Polizeiorchester die Haydn-Hymne und damit für alle, die es hörten, das "Lied der Deutschen".

In einem Brief des Bundespräsidenten an Bundeskanzler Konrad Adenauer entsprach Heuss im Mai 1952 der Bitte der Bundesregierung und bestimmte das "Lied der Deutschen" zur Nationalhymne. Und Adenauer ordnete an, dass bei staatlichen Veranstaltungen lediglich die dritte Strophe zu singen sei.

So taten es auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an jenem 9. November 1989 als in Berlin die Mauer fiel. Spontan erhoben sie sich von ihren Sitzen und stimmten - zunächst etwas schütter, dann aber ganz kraftvoll - die Nationalhymne an: "Einigkeit und Recht und Freiheit."

Autor: Wolter v. Tiesenhausen
   
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