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14.11.1889: Jawaharlal Nehru (27.5.1964) |
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Indischer Gelehrter und Politiker. Nach seiner Rückkehr aus England, wo er zum Rechtsanwalt ausgebildet wurde, beteiligte sich Nehru politisch am Befreiungskampf Indiens. 1918 war er Mitglied des All-Indischen Kongresses. 1919 stieß er zu Ghandi und war 1929 neben ihm Führer der Unabhängigkeitsbewegung in Indien. Er war mehrmals Generalsekretär und Präsident der Indischen Kongresspartei, in der sich alle Parteien versammelten, um Indiens Unabhängigkeit von Großbritannien politisch durchzusetzen. Nehru wurde wegen seiner Forderungen immer wieder von den Briten verhaftet. Am 15. August 1947, dem Tag der Unabhängigkeit, leitete er als erster Premierminister Indiens Unabhängigkeit ein. Seine Tochter war Indira Ghandi, die ebenfalls später Premierministerin werden sollte. |
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14.11.1840: Claude Monet (6.12.1926) |
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Französischer Maler. Claude Monet wurde in Paris geboren. Er war Mitbegründer und wichtigster Vertreter des französischen Impressionismus, dem er mit seinem Bild "Impression, soleil levant" von 1872 seinen Namen gab. Der Impressionismus sollte den augenblicksgebundenen, natürlichen Eindruck - die Impression - wiedergeben, anstatt eine konkrete Aussage vorzugeben. Monet traf 1859 in Paris auf Camille Pissaro, später u.a. auf Auguste Renoir und Alfred Sisley, mit denen er pleinairistische Landschaftsmalerei betrieb. Monet und die Impressionisten verwandten dabei Komplementärfarben und eine spezielle tupfenartige Pinseltechnik. |
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14.11.1775: Paul Johann Anselm von Feuerbach (29.5.1833) |
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Deutscher Rechtsphilosoph. Feuerbach wurde bei Jena geboren. 1802 wurde der Jurist Professor in Kiel, drei Jahre später trat er ins bayerische Justizministerium ein. In den folgenden Jahren erarbeitete er das "Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern", mit dem er eine liberal-rechtsstaatliche Strafrechtsauffassung begründete. So setzte er sich für öffentliche Gerichtsverhandlungen ein, um den Angeklagten vor Ungerechtigkeiten zu schützen. Feuerbachs Satz "nullum crimen, nulla poena sine lege" (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) ist für alle späteren Gesetzesbücher verbindlich geworden. 1832 veröffentlichte er "Kaspar Hauser oder Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben eines Menschen", in dem er Stellung zum Fall Hauser bezog, mit dem er selber befreundet war.
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