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16.9.1991: Schweiz schaffte Todesstrafe ab |
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Die Schweiz schaffte die Todesstrafe im Militärstrafrecht ab. Die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz war an dem dreifachen Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen worden. Er wurde 1939 festgenommen und nach zahlreichen Gerichtsverhandlungen zum Tode verurteilt. Am 18. Oktober 1940 wurde er in Sarnen durch eine Guillotine hingerichtet. Nicht einmal zwei Jahre später wurde am 1.Januar 1942 die Todesstrafe gänzlich für zivile Straftaten abgeschafft. Liberale Kantone, die die Todesstrafe bereits abgeschafft hatten, konnten einen Verfassungsartikel, der die Todesstrafe in der ganzen Schweiz verbot, durchsetzen. Es sollte aber noch weitere 50 Jahre dauern, bis die Todesstrafe auch im Militärstrafrecht abgeschafft wurde. |
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