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20.2.1967: DDR-Staatsbürgerschafts-Gesetz |
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Mit dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), das die Volkskammer am 20. Februar 1967 beschloss, grenzte sich die SED-Führung weiter gegenüber der Bundesrepublik ab. 1968 folgte die erste Verfassung. Die Bundesrepublik hatte sich zuvor um Entspannung zwischen den beiden Staaten bemüht. Die Verkündung einer eigenen Staatsnation in der Verfassung von 1974 unter Erich Honecker verstärkte den Separationsprozess. Von nun an war der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik für Gesamtdeutschland aufgehoben. Von 1967 bis 1971 wurde das "entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus" der DDR konzeptioniert. |
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