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12.7.1994: UNO-Kampfeinsätze zulässig |
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind militärische und humanitäre Einsätze der Bundeswehr im Auftrag der Vereinten Nationen zulässig. Allerdings muss jede Aktion mit einfacher Mehrheit des Bundestages beschlossen werden. Der Richterspruch erfolgte, nachdem die Fraktionen von SPD und FDP wegen der Beteiligung deutscher Truppen an der Überwachung des Flugverbots über Bosnien und des Embargos gegen Serbien geklagt hatten. Zehn Tage nach dem Urteil des in Karlsruhe ansässigen höchsten Gerichts stimmte das deutsche Parlament Einsätzen der Bundeswehr gegen das ehemalige Jugoslawien im Auftrag der UNO zu. Der Richterspruch leitete eine grundsätzliche Neuorientierung der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik ein. |
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