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11.3.1812: Gleichstellung der preußischen Juden |
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Der preußische König Friedrich Wilhelm III. erließ ein Edikt, welches die Gleichberechtigung der Juden mit anderen Bürgern des Königreich Preußen garantieren sollte. Damit wurde den Juden die volle Freizügigkeit zugestanden. Auch die Gewerbefreiheit galt nun auch für sie. Die Ausübung akademischer wie kommunaler Ämter war den Juden von nun erlaubt. Trotzdem war die Emanzipation noch nicht vollständig, denn Richter und Staatsanwälte oder auch Offiziere konnten die preußischen Juden nur dann werden, wenn sie zum Christentum konvertierten. |
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