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14.3.1739: "Bauernlegen" verboten |
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Der preußische König Friedrich Wilhelm I. stellte per Gesetz das eigenmächtige Vertreiben von Bauern von ihrem Land unter Strafe. Adelige Großgrundbesitzer hatten ihren Landbesitz dadurch aufgestockt, dass sie die Ländereien anliegender Bauern mit Gewalt in Besitz nahmen und die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben hatten. Dieses so genannte "Bauernlegen" wurde jedoch durch das Gesetz nicht unterbunden und auch nachfolgende Versuche der preußischen Monarchie, die Rechte der Bauern zu schützen, blieben lange Zeit erfolglos. Friedrich Wilhelm I. hatte mit verschiedenen Reformen versucht, die wirtschaftliche Lage Brandenburg-Preußens zu verbessern. Die meisten Initiativen blieben jedoch im Ansatz stecken, so die Justizreform und die Versuche, das Domänenwesen zu erneuern. Bestimmte Bestrebungen, wie 1713 die Gründung des "Lagerhauses", eines großen Textilkonzerns, 1717 die Trockenlegung des Havelländischen Luchs und 1727 die Gründung der Berliner Charité erwiesen sich jedoch als fruchtbare Maßnahmen. |
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