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15.3.1907: Erste Frauen im Parlament |
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Nach den Reichstagswahlen zogen in Finnland erstmals Frauen, die überwiegend der Sozialdemokratischen Partei angehörten, ins Parlament ein. Die Volksvertretung war ein Einkammerparlament mit 200 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre gewählt wurden. Das Parlament war erst ein Jahr zuvor gegründet worden, nachdem Zar Nikolaus II. Finnland 1905 die Autonomie zugesichert hatte. Finnland war das erste Land in Europa, das das allgemeine Wahlrecht bei Parlamentswahlen einführte. Die heutige Verfassung Finnlands wurde am 21. Juni 1919 angenommen. Frauen hatten von da an das Recht, bei Parlamentswahlen und seit 1917 bei Gemeindewahlen abzustimmen. |
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