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14.5.1955: Warschauer Pakt gegründet |
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Der "Warschauer Pakt": Geschlossen am 14. Mai 1955 in der Stadt, die ihm seinen Namen gab, zwischen Albanien, Bulgarien, Ungarn, der Deutschen Demokratischen Republik, Polen, Rumänien, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei. Bestehend aus einer Präambel und elf Artikeln, ausgefertigt in russischer, polnischer, tschechischer und deutscher Sprache, in Kraft getreten am 4. Juni 1955, registriert bei den Vereinten Nationen unter der No. 2962.
Der Warschauer Pakt stand am Ende einer Reihe missglückter Versuche der Sowjetunion, die Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in das westliche Bündnissystem zu verhindern. Er wurde nur wenige Tage nach dem Inkrafttreten der Pariser Verträge gegründet, die den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO und der WEU festschrieben.
Der damalige DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl, aus Warschau zurück, sagte vor der Volkskammer: "Westdeutschland wird in schnellem Tempo militarisiert, in den Nord-Atlantik-Block und in die Westeuropäische Union eingegliedert. Unter dem Deckmantel einer Schein-Souveränität haben Militaristen und Revanchisten in Westdeutschland freie Hand erhalten."
Ein Instrument sowjetischer Machtpolitik
Der Warschauer Pakt, das als östliches Gegenstück zur NATO gedachte Bündnis, war unter Berufung auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ein regionales Abkommen zur kollektiven Selbstverteidigung. Nur äußerlich war er ein Abkommen zwischen gleichberechtigten Partnern, in Wirklichkeit war er durch Personalunion und institutionelle Verzahnung - militärisch wie politisch - ein Instrument sowjetischer Machtpolitik und Disziplinierung seiner Mitglieder.
Militärisch wurden unter einem de jure gemeinsamen, de facto aber sowjetischen Oberkommando die osteuropäischen Staaten völlig in die strategischen Dispositionen Moskaus eingebunden. Politisch diente der Pakt als Sprachrohr und Propaganda-Forum für eine Außenpolitik der Sowjetunion.
Österreich und Ungarn
Wie sehr Moskau in jenen Frühsommertagen des Jahres 1955 daran gelegen sein musste, mit einem solchen Pakt seinen Machtbereich zu arrondieren und sich den militärischen Zugriff auf etwaige "unbotmäßige" Teilnehmer-Staaten zu sichern, zeigte ein anderes Ereignis:
Am 15. Mai, nur einen Tag nach der Gründung des Warschauer Paktes, wurde im Wiener Belvedere der österreichische Staatsvertrag abgeschlossen. In Artikel 20 dieses Vertrages, mit dem Österreich seine Souveränität zurückerhielt, heißt es: "Die alliierten Streitkräfte werden Österreich innerhalb von 90 Tagen (...) und spätestens bis zum 31. Dezember 1955 verlassen."
Im Klartext: Damit musste die Sowjetunion nicht nur ihre Truppen aus Österreich zurückziehen, nein, sie verlor darüber hinaus jegliche Berechtigung für die zur Sicherung ihrer Nachschublinien stationierten Truppen in Rumänien und Ungarn. Das konnte, das durfte nicht sein in den Augen der sowjetischen Machtpolitiker. Ausgerechnet Ungarn! Als das Land 1956 aus dem Pakt ausscheiden wollte, erstarb dieser Selbstbefreiungs-Versuch unter dem Lärm sowjetischer Panzerketten.
Der Weg zum Ende des Paktes
Als zwölf Jahre später die Tschechoslowaken ähnliches versuchten, wurde an ihnen von der Sowjetunion und vier weiteren Mitgliedstaaten ein Exempel für die Bedeutung der "Doktrin von der begrenzten Souveränität sozialistischer Staaten" statuiert.
Für den Warschauer Pakt war der Einmarsch in die Tschechoslowakei eine Zäsur. Rumänien verweigerte sich, Albanien trat aus. Das Vertrauen war endgültig dahin, Reformversuche, halbherzig, kamen zu spät, blieben Gesten. Mit dem Auseinanderbrechen des Ostblocks am Ende der 1980er-Jahre kam 1991 auch das Ende des Pakts.
36 Jahre nach seiner Gründung hörte der Warschauer Pakt auf zu existieren. Das vereinte Deutschland gehörte der NATO an und weitere acht Jahre später auch drei seiner Signatar-Staaten: Polen, Tschechien und Ungarn.
Autorin: Christa Kokotowski |
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