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24.1.1952: Gesetz zum Mutterschutz in Kraft getreten |
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"Wie sehr den verantwortlichen Stellen es am Herzen lag, ein solches Gesetz nun endlich für die deutsche Frau und für die deutschen Kinder zu bekommen, das wissen Sie genau so gut wie ich. Sie wissen, dass hunderttausende von Frauen auf diese Stunde seit zwei Jahren warten und uns allen dankbar sein werden, dass (es) nun endlich soweit ist, dass sie nicht den willkürlichen Maßnahmen von Behörden, Krankenkassen und Arbeitgebern ausgesetzt sind." Dies sagte die damalige SPD Bundestagsabgeordnete Liesel Kipp-Kaule am 24. Januar 1952 in der Debatte des deutschen Bundestages, bevor das "Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter" einstimmig angenommen wurde.
Den Schutz durchgeboxt
Von da an galt, dass werdende Mütter sechs Wochen vor und sechs Woche nach der Entbindung zu Hause bleiben dürfen. Während der gesamten Schwangerschaft brauchten sie keine schwere körperliche Arbeit mehr verrichten, nicht im Akkord arbeiten und auch das Schälen von Holz war ihnen nach Paragraf 4, Absatz 2 nicht mehr zuzumuten. Stillenden Müttern mussten die Arbeitgeber frei geben, Nacht- und Sonntagsarbeit war verboten, Kündigungen bis zu vier Monaten nach der Niederkunft waren ebenfalls tabu.
18 Ausschusssitzungen und unzählige hitzige Debatten, zu denen die Parteien ihre Frauenriege ans Rednerpult schickten, waren nötig gewesen, um das Paragrafenwerk durchzuboxen.
Kleine Ansätze eines Schutzes
1878 gab es eine erste Regelung für Wöchnerinnen, ein Arbeitsverbot von drei Wochen nach der Entbindung. 1883 dann bekamen sie für diese Zeit eine Ausgleichszahlung. Acht Jahre später durfte die Frau schon vier Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben, ab 1903 bezahlte die gesetzliche Krankenkasse eine Hebamme.
1908 dann hatten die Gesetzesmacher auch ein Einsehen mit der Schwangeren: Erstmals gab es die Auszeit nicht nur zum Kinderpflegen, also nach der Geburt, sondern auch, um sich und seinen dicken Bauch etwas ausruhen. Zwei Wochen vor dem freudigen Ereignis durfte frau Fabriken und Kontoren fernbleiben. Doch nicht Frauenfreundlichkeit oder pure Menschenliebe trieb die Politiker Anfang des 20. Jahrhunderts zur Tat, meinte die streitbare SPD Dame in der Debatte: "Lassen Sie mich einige Zahlen nennen. Zum Jahre 1871 bis zum Jahre 1912 in einem Zeitraum, meine Damen und Herren, von 41 Jahren sind in Deutschland 17 Mio. Kinder vor Ablauf des ersten Lebensjahres wieder ins Grab gesunken. 17 Mio. von denen man die Hälfte, ja ich möchte sogar behaupten, zwei Drittel hätte am Leben erhalten können, wenn man beizeiten einen ausgedehnten Säuglings- und Mutterschutz geschaffen hätte."
Mutterschutz im Nationalsozialismus und Krieg
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges schufen die Nationalsozialisten ein neues Mutterschutzgesetz, denn während deutsche Männer fremde Länder in Grund und Boden bombten, mussten die Frauen daheim die Arbeit tun. In Munitionsfabriken und Bergwerken schufteten sie für den "Endsieg". Gleichzeitig aber sollte die deutsche Frau möglichst viele blonde und blauäugige Arier zu Welt bringen.
So wollte das 1942 verabschiedete Mutterschutzgesetz "die im Erwerbsleben stehende Frau vor Gefahren für ihre Mutterschaftsleistung zu schützen, einen ungestörten Schwangerschafts- und Geburtsverlauf sicherzustellen, sowie Pflege und Stillen des Kindes zu gewährleisten."
Das "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter"
Akkordarbeit wurde untersagt, Beschäftigungsverbote und Kündigungsbeschränkungen erweitert, ein finanzieller Zuschuss von der Krankenkasse während der Zeit zu Hause erhöht. Als das "Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter" am 24. Januar 1952 im Bundestag erörtert wurde, brachte die christdemokratische Abgeordnete Louise Rehling das Gesetz von 1942 noch einmal zur Sprache: "Dabei müssen wir aber feststellen, dass der vorliegende Entwurf einer Reihe Paragrafen aus dem Mutterschutzgesetz von 1942 übernimmt, dem ja nicht abzusprechen ist, dass es sozial fortschrittlich und kein ausgesprochen nazistisches Gesetz war."
Bis heute erfuhr das Gesetz eine Reihe von Änderungen, Fristen wurden verlängert, die Entbindung kostenlos. Geblieben aber sind noch immer die "Vorurteile gegen junge Mütter am Arbeitsplatz", schreibt das Internationale Arbeitsamt in Genf. Während die Mutterschaft selbst nach wie vor als unantastbar angesehen wird, werden noch immer junge Frau mit Kleinkind gezwungen die Berufstätigkeit aufzugeben.
Autorin: Gerda Gericke |
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