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10.2.1992: Der Mielke-Prozess
Als Chef des DDR-Staatssicherheitsdienstes war Erich Mielke nicht nur ein leidenschaftlicher Jäger und Sänger, er war auch um Worte nie verlegen und galt bis zu seiner Entmachtung im Herbst 1989 als rüstig und gesund.

Als Mielke aber am 10. Februar 1992 auf der Anklagebank des Landgerichts Berlin-Moabit Platz nehmen musste, da bekamen die internationalen Journalisten nur noch einen scheinbar schwerkranken, fast schwachsinnigen Greis zu sehen.

Auf Fragen der Richter schwieg der 84-Jährige, stattdessen machte er unsinnige und alberne Zwischenrufe und konzentrierte sich allein darauf, seinen braunen Lederhut auf dem Kopf zu behalten. War das der gefürchtete, skrupellose Stasi-Minister, der mit zuletzt fast 200.000 Spitzeln die Republik kontrollierte, der 32 Jahre lang Herr über Leben und Tod war?

Der Prozess

Es wurde kein kurzer, sondern ein rechtsstaatlicher Prozess, der Erich Mielke im vereinten Deutschland gemacht wurde - wenn auch die Anklage zunächst umstritten war. Denn der frühere Stasi-Chef musste sich nicht wegen in der DDR begangener Amtsverbrechen verantworten, dafür reichten die Beweismittel trotz mehr als 100 gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht aus. Hier wurde er wegen der Ermordung von zwei Polizisten auf dem Berliner Bülow-Platz im August 1931 angeklagt.

Die im Prozess verwerteten Ermittlungsakten stammten aus der Zeit des Nationalsozialismus, Mielke selbst hatte sie bis 1990 in seinem Panzerschrank aufbewahrt. Die über weite Strecken zähe und vor allem auch bei den Zeugenvernehmungen unergiebige Verhandlung vor der 23. Großen Strafkammer zog sich über eineinhalb Jahre hin.

Mielke schwieg - bis zum Schlusswort: "Der Staat, der sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, führt gegen mich ein Verfahren, in dem aus Akten vorgelesen wird, die von einer Justiz angelegt und aussortiert worden sind, deren Unrechtsprechung Zehntausende zum Opfer gefallen sind. Und heute, über 60 Jahre nach den Vorfällen am Bülowplatz, bin ich faktisch gezwungen, gegen das Lügengebäude der Nazi-Justiz den Nachweis meiner Unschuld zu führen. Ist das gerecht? Ich habe das, was man mir vorwirft, nicht getan. Sprechen Sie mich frei. Lassen Sie mich frei. Lassen Sie mich in Frieden."

Urteil mit bitterem Nachgeschmack

Diesen Wunsch erfüllten die Berliner Richter nicht. Am 26. Oktober 1993 wurde Erich Mielke wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in einem Fall zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ausreichend beweiskräftig erschienen den Richtern vor allem zwei handschriftliche Lebensläufe aus den Jahren 1934 und 1951, in denen sich Mielke der Taten gebrüstet hatte.

Nicht nur bei den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes hinterließ das Urteil einen bitteren Nachgeschmack, denn der zuletzt gar nicht mehr so krank und gebrechlich wirkende alte Mann wurde lediglich für eine Tat bestraft, die er als 23-jähriger arbeitsloser Jugendlicher begangen hatte.

Mielke blieb nach dem Kammerspruch lediglich zwei Jahre in Haft. 1995 wurde er aus gesundheitlichen Gründen entlassen, 1998 wurden alle noch laufenden Verfahren gegen den mittlerweile 90-Jährigen aus Gesundheitsgründen endgültig eingestellt.

Schuldfrage: juristisch ungeklärt

Im Dezember 1998 sprach das Berliner Kammergericht Mielke außerdem umgerechnet 1.000 Euro Haftentschädigung zu, weil er 1991 drei Monate lang ergebnislos in Untersuchungshaft gesessen hatte. Damals war gegen Mielke noch wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen ermittelt worden. Aus Gesundheitsgründen kam es aber zu keinem Prozess gegen ihn, und so konnte die Schuldfrage nie juristisch geklärt werden. Auch die auf umgerechnet rund 50.000 Euro geschätzten Verfahrenskosten sollen in diesem Fall zu Lasten der Justizkasse gehen.


Autorin: Sabine Kinkartz
   
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