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4.5.1961: Das Bundessozialhilfegesetz |
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In Deutschland leben immer mehr Menschen von Sozialhilfe. Im Jahr 1998 waren es fast drei Millionen, die entweder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen erhielten. 1961 ist das Bundessozialhilfegesetz an die Stelle des Fürsorgerechts von 1924 getreten. Das war ein großer Fortschritt, denn die Hilfe ist kein Almosen mehr.
Vielmehr ist es Aufgabe der untersten staatlichen Sozialleistung, "die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht". Auf Sozialhilfe, auch das steht im Gesetz, besteht ein Rechtsanspruch. Sie soll jenen den Sturz ins Bodenlose ersparen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, aus der sie sich aus eigener Kraft nicht befreien können.
Bei der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes Anfang Mai 1961 bemühte der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder den Staatsdenker Lorenz von Stein: "Not ist nicht bloß eine Gefahr, sondern sie ist eine Unfreiheit für den, der sie leidet. Eben deshalb ist ihre Beseitigung nicht mehr bloß Sache des Einzelnen, sondern der Gemeinschaft."
Die Konsequenz daraus, so der damalige Bundesinnenminister Schröder: "Ein Staat wie die Bundesrepublik, der jedem seiner Bürger das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sichert, muss alles daran setzen, dem Notleidenden aus seiner Unfreiheit herauszuhelfen."
Hat ein Mensch in Deutschland weder Einkommen noch Vermögen, greifen andere finanzielle Hilfen - etwa das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe, das Wohngeld oder das Kindergeld - nicht oder reichen sie nicht aus, wird nach dem Bundessozialhilfegesetz Unterstützung gewährt: im Monat 540 Mark pro Haushaltsvorstand in Westdeutschland, 515 Mark in Ostdeutschland. Hinzu kommen Beträge für Familienangehörige, für Wohnung, Kleidung und Heizung.
Die Zahl der Sozialhilfeempfänger steigt sprunghaft an. Ende der 1950er Jahre erhielten 600.000 Personen Unterstützung nach dem Fürsorgerecht. Seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes ist die Zahl allein in Westdeutschland um mehr als das Vierfache gestiegen.
1982 wurde erstmals die Millionengrenze überschritten, 1991 die Zwei-Millionen-Marke; dazu hat auch die Einbeziehung Ost- Deutschlands mit über 200.000 Empfängern beigetragen. Im Jahr 1998 waren dann 2,9 Millionen Menschen von der Sozialhilfe abhängig, das waren rund 3,5 Prozent der Bevölkerung. Ausschlaggebend für den Anstieg sind wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, wie Stephan Articus, der Finanzdezernent des Deutschen Städtetages, erläutert:
"In der Mehrzahl der Städte sind ein Drittel der Sozialhilfeempfänger hilfebedürftig, weil sie arbeitslos sind; in den großen Städten sind es oft 50 Prozent. Wir haben zum zweiten eine sehr große Zahl von alleinerziehenden Frauen mit kleinen Kindern, die von der Sozialhilfe abhängig sind; auch hier wieder 30 Prozent ungefähr in den großen Städten. Und wir haben, bedauerlicherweise muss man sagen, eine erschreckend hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe, ungefähr eine Million. Das bedeutet, dass fast sieben Prozent aller jungen Menschen in unserem Lande von der Sozialhilfe abhängig sind."
Mit der sich verfestigenden Arbeitslosigkeit, insbesondere der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Langzeitarbeitslosigkeit, hat vor allem der Anteil der Arbeitslosen an den Sozialhilfeempfängern zugenommen. Von den 50 Milliarden Mark, die die Städte und Gemeinden pro Jahr für die Sozialhilfe aufwenden, zahlen sie rund zehn Milliarden Mark quasi als Unterabteilung der Arbeitslosenversicherung.
Während der Anteil der Sozialausgaben an den kommunalen Haushalten seit 1980 von zwölf auf 21 Prozent gestiegen ist, sind die Investitionsausgaben um 30 Prozent gefallen. Im Ergebnis leidet nicht nur die Infrastruktur, sondern die Städte und Gemeinden spielen als Auftraggeber der Bauwirtschaft eine immer geringere Rolle. Auch daraus resultiert Arbeitslosigkeit. Stephan Articus vom Deutschen Städtetag klagt:
"(...) dass wir uns in einem Circulus vitiosus, in einem Teufelskreis, befinden, wo immer mehr Ausgaben der öffentlichen Hand für Sozialleistungen, für Arbeitslosigkeit aufgebracht werden müssen, statt sie so ausgeben zu können, dass durch die Ausgabepolitik gleichzeitig der Arbeitsmarkt angekurbelt wird."
Autor: Hermann Maeße
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