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23.3.1933: Ermächtigungsgesetz
"Im Einvernehmen mit der Reichsregierung haben die Nationalsozialistische und die Deutschnationale Volkspartei Ihnen durch einen Initiativantrag ein "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" zur Beschlussfassung unterbreitet." Worte aus dem Munde des Reichskanzlers Adolf Hitler. Gesprochen am 23. März 1933 anlässlich der entscheidenden Abstimmung über das so genannte "Ermächtigungsgesetz" in der Berliner Kroll-Oper. "(Mögen Sie,) mögen Sie, meine Herren, nunmehr selbst die Entscheidung treffen über Frieden oder Krieg (...)."

Diese Mischung aus Einschüchterung und geltungssüchtiger Drohgebärde war charakteristisch für ihn. Denn Hitler ließ keinen Zweifel daran, dass er im Falle einer Gesetzesverweigerung durch den Reichstag über andere Mittel zur Errichtung der NS-Diktatur verfügte. Zum anderen aber wollte er mit der Abstimmung über das "Ermächtigungsgesetz" den Schein parlamentarischer Legalität wahren - vor allem mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung im In- und Ausland.

Das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", wie es in der verklärenden Sprache der NSDAP heißt, sieht die Aufhebung jeglicher Form parlamentarischen Kontrolle vor. Der Regierung wird das Recht zugesprochen, Gesetze zu erlassen, die von nun ab der Reichskanzler und nicht mehr der Präsident ausfertigen soll. Faktisch bedeutet dies das Ende von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit.

Mit der sogenannten "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar werden bereits im Vorwege der Abstimmung alle wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt. Die nationalsozialistisch geführte Regierung lässt 5000 Oppositionelle verhaften, vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten.

Am frühen Nachmittag des 23. März beginnt in der von SA und SS drohend umstellten Kroll-Oper die vorerst letzte Sitzung des Reichstags. Die Presse- und Diplomatentribünen sind überfüllt. Die Versammlung wird über alle deutschen Rundfunksender übertragen: "Ich glaube nun einmal aus den eigenen politischen Erfahrungen, dass das Recht allein leider noch nicht genügt - man muss auch die Macht besitzen."

Hitler tritt im Braunhemd auf - hinter ihm bedeckt ein riesiges Hakenkreuz die Wand, flankiert von schwarz-weiß-roten Fahnentüchern: "Was im Völkerleben morsch, alt und gebrechlich wird, das vergeht und kommt nicht wieder. Auch Ihre Stunde hat geschlagen."

Das ist eine unmissverständliche Drohung an die Adresse der Sozialdemokraten. Es folgen Zusicherungen an die Adresse seiner finanziellen Gönner in der deutschen Wirtschaft. Allein der Parteivorsitzende der Sozialdemokraten, Otto Wels, stellt sich in einer mutigen Rede dem Ermächtigungsgesetz entgegen: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht. Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird niemand von ihr billigerweise verlangen oder erwarten können, dass sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. Niemals noch, seit es einen deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchen Maße ausgeschaltet worden, wie das jetzt geschieht."

Mit 441 gegen 94 Stimmen der SPD wird das Ermächtigungsgesetz schließlich angenommen. Scheinbar verfassungskonform und mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Ein Trugschluss, der mehrere Tatbestände außer Acht lässt: Rechtswidrig war das Verbot der KPD und die Nichteinladung der KPD-Abgeordneten ebenso wie die Einschüchterung der Abgeordneten durch SS- und SA-Wachen, oder die Manipulation der Abstimmung mittels verschiedener Geschäftsordnungstricks.

Das liberale Zentrum und die Bayerische Volkspartei stimmen dem Gesetz zu. Bis heute muss der politische Katholizismus mit dem Vorwurf der Mitverantwortung für die Machteroberung der Nationalsozialisten leben. Und damit für den Untergang der Weimarer Republik.
   
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