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20.12.1963: Auschwitz-Prozess beginnt |
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Am 20. Dezember 1963 begann in Frankfurt am Main der Auschwitz-Prozess. Knapp 20 Jahre hatte es gedauert, bis die bundesdeutsche Justiz nach den Geschehnissen im polnischen Osviecim aktiv wurde. 22 Männer des Vernichtungs- und Konzentrationslagers Auschwitz waren angeklagt des Mordes und der Beihilfe zum Mord - willfährige Diener einer Mordmaschinerie, die sich von Sitzung zu Sitzung als immer schrecklicher enthüllen sollte.
Doch es gab auch Einwände gegen das Verfahren, z.B. die "Strafsache gegen Mulka und andere" komme einem Schauprozess gleich. Der Prozess kam nur durch einen Zufall zustande. Emil Vulkan, ein ehemaliger Lager-Häftling, hatte bei Kriegsende ein Bündel Aktenblätter gefunden, die sich schon bald als Erschießungslisten herausstellten - mit den Namen von SS-Schützen der Lagerwache. 13 Jahre lang hütete Vulkan die Dokumente, bis er sie an Fritz Bauer, den hessischen Generalstaatsanwalt von 1956 bis 1968, weiterleiten ließ. Damit kamen die Ermittlungen ins Rollen.
Alle Angeklagten waren zu Prozessbeginn mit einer Ausnahme zwischen Anfang 40 und Ende 50 Jahre alt, zugehörig also zu jener Generation, die verantwortlich zeichneten für den politischen und wirtschaftlichen Aufbau der Bundesrepublik. Schon aus diesem Grunde ging es im Frankfurter Auschwitz-Prozess nicht nur um die Repräsentanten einer vergangenen Epoche.
Schweigend und Reuelos
Dass sich die SS-Männer nur auf Druck von oben an den Verbrechen beteiligt hatten, davon konnte keine Rede sein. Immerhin gab es Beispiele dafür, dass man sich entziehen konnte. Heinrich Himmler hatte verfügt, dass "schlappe Kerle", wie er sie nannte, an anderer Stelle verwendet werden sollten und nicht mehr in den Lagern. Aber dann war es natürlich aus - zumindest mit der beruflichen Karriere.
Unter den Angeklagten waren der ehemalige SS-Obersturmbannführer Robert Mulka, der seit 1942 in der Kommandantur von Auschwitz tätig war - ein so genannter Schreibtischtäter; daneben Pery Broad als Vertreter der politischen Abteilung und der Lager-Gestapo. Des Weiteren waren angeklagt: Oswald Kaduk, der "Teufel von Auschwitz", wie ihn die Häftlinge nannten, und der SS-Zahnarzt Willi Schatz.
Nicht alle Angeklagten passten in das Klischee des verhetzten NS-Ideologen, wenngleich alle freiwillig in die SS eingetreten waren - diesem Orden der Mörder und Henker, und darin auch dann noch blieben, als sie erkannt haben mussten, wohin sie geraten waren. Keiner von ihnen zeigte auch nur den Ansatz von Reue. Mitunter wurden sie von ihren Verteidigern sogar dazu angehalten, zu schweigen - und so blieb die Wahrheitsfindung in Verkehrung von Schuld und Sühne den überlebenden Opfern vorbehalten.
Milde Urteile
Am 19. August 1965 verlas der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer die Urteile: Von den Angeklagten wurden 17 verurteilt. Sechs von ihnen wegen Mordes zur Höchststrafe, lebenslangem Zuchthaus. Freigesprochen wurden drei Angeklagte. Vom Strafmaß her gesehen hatte der Frankfurter Auschwitz-Prozess nur eine untergeordnete Bedeutung - wenngleich es auch darum ging, millionenfachen Mord nicht ungesühnt zu lassen.
Autor: Michael Marek |
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