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7.1.1983: Bundestag aufgelöst |
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So etwas hatte es noch nie im deutschen Parlament gegeben: Da stellt ein Bundeskanzler, der gerade mal zweieinhalb Monate im Amt ist, im Parlament die Vertrauensfrage, und nicht nur die Opposition verweigert ihm das Vertrauen, auch seine eigene Fraktion enthält sich geschlossen. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein peinliches Desaster, war in Wirklichkeit ein nicht unumstrittenes politisches Manöver, mit dem Bundeskanzler Helmut Kohl Neuwahlen einleitete.
Vorausgegangen war die sogenannte "Wende", die Ablösung der sozialliberalen Koalition unter Helmut Schmidt. Mitten in der Legislaturperiode 1982 war die Koalition zerbrochen und die FDP hatte zusammen mit der CDU/CSU Kanzler Helmut Schmidt durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt. Bei diesem Verfahren spricht die Mehrheit des Bundestages dem amtierenden Kanzler das Misstrauen aus und wählt gleichzeitig einen Nachfolger - der Regierungswechsel findet also ohne Wählervotum statt. Am 1. Oktober 1982, dem Tag des Machtwechsels, plädiert Helmut Schmidt vergeblich für Neuwahlen: "Mehr als drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger sind für Neuwahlen. Sie empfinden die Art des Wechsels, der heute von Ihnen in geheimer Abstimmung herbeigeführt werden soll, als Vertrauensbruch."
CDU spielt auf Zeit
Die CDU will auch Neuwahlen, aber nicht sofort. Sie will erst am 6. März 1983 wählen lassen. Damit gewinnt die neue Regierung ein paar Monate Zeit, um die dringenden Probleme des Landes angehen zu können. Die SPD vermutet hingegen wahltaktische Gründe, vor allem die FDP könne hoffen, dass der Zorn der Wähler über ihr "Wendemanöver" fünf Monate später schon etwas verraucht sein wird.
Kohls politischer Trick
Wie aber nun hinkommen zu den Neuwahlen? Im Grundgesetz sind sie nach einem konstruktiven Misstrauensvotum nicht vorgesehen. In dieser Lage bleibt Kohl nur der Rücktritt oder - ein politischer Trick. Der neue Kanzler stellt im Bundestag die Vertrauensfrage, hat aber vorher verabredet, dass sich die Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP enthalten. Gegen dieses Verfahren erheben sich im Bundestag verfassungsrechtliche Bedenken - nicht nur auf Seiten der Opposition. Kohl dagegen findet es völlig in Ordnung, ein bisschen mit dem Grundgesetz zu jonglieren, um sein Versprechen zu halten: "Wenn gegen den Weg, den ich zu Neuwahlen eingeschlagen habe, der Einwand erhoben wird, dass die Verfassung manipuliert würde, so entbehrt dieser Einwand jeder Grundlage. Nach eingehender Prüfung aller wesentlichen Gesichtspunkte bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass der von mir eingeschlagene Weg im Einklang mit dem Grundgesetz steht."
Der Plan geht auf
Am selben Tag noch bittet der vorsätzlich gescheiterte Kanzler den Bundespräsidenten um die Auflösung des Bundestages. Am 7. Januar 1983 löst Bundespräsident Karl Carstens den Bundestag auf und schreibt für den 6. März vorgezogene Neuwahlen aus.
Autorin: Rachel Gessat |
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